Ein Auszubildener im KFZ-Gewerbe warf über seine Schulter ein Wuchtgewicht und traf dabei einen Arbeitnehmer so am Auge, dass das Auge sehr stark verletzt worden ist. Er musste Euro 25.000 Schadensersatz zahlen. Das Alter oder die Tatsache, dass er noch Auszubildener sei, wirke sich nicht aus. Auszubildene haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer, BAG vom 19.3.2015, 8 AZR 67/14.