Die nachfolgenden Informationen und Urteile erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Wiedergabe aller aktuellen arbeitsrechtlichen Urteile. Die Urteile werden nur schlagwortartig wiedergegeben. Ob, und wenn ja, in welchem Umfang die Urteile auf Ihren Einzelfall übertragen werden können, bedarf einer näheren anwaltlichen Prüfung.
BAG=Bundesarbeitsgericht; BGH=Bundesgerichtshof
BSG=Bundessozialgericht
LAG=Landesarbeitsgericht; ArbG=Arbeitsgericht
Krankheit
Vorlage eines Attests: Der Arbeitgeber kann auch ohne eine Grundlage im Arbeitsvertrag von einem Mitarbeiter verlangen, dass er bereits ab dem 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegt (LAG Köln vom 14.11.2011, 3 Sa 597/11, bestätigt durch BAG vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11).
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu diesem Thema! Senden Sie mir eine E-Mail an die Adresse achim.hofmann@arbeitsrecht-hamburg.de