Seinen Chef sollte man nicht beleidigen !

Der Arbeitnehmer hatte seinen Chef als „soziales Arschloch“ bezeichnet, worauf hin der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte. Diese war wirksam, obwohl vorher nicht abgemahnt wurde, der Arbeitnehmer lange in dem Betrieb tätig gewesen und 62 Jahre alt war. Ausschlaggebend war für das Gericht, dass es sich um einen kleinen familiengeführten Betrieb handelte, der Arbeitnehmer sich nicht entschuldigt hatte und auch noch im Prozess keinerlei Verständnis zeigte (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 – 3 Sa 244/166).