Überstunden

Die nachfolgenden Informationen und Urteile erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Wiedergabe aller aktuellen arbeitsrechtlichen Urteile. Die Urteile werden nur schlagwortartig wiedergegeben. Ob, und wenn ja, in welchem Umfang die Urteile auf Ihren Einzelfall übertragen werden können, bedarf einer näheren anwaltlichen Prüfung.
BAG=Bundesarbeitsgericht; BGH=Bundesgerichtshof
BSG=Bundessozialgericht
LAG=Landesarbeitsgericht; ArbG=Arbeitsgericht

 

Überstunden

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach Überstunden ohne gesonderte Vergütung zu leisten sei, kann unwirksam sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Mitarbeiter kein herausgehobenes Bruttoentgelt bezieht. Die unwirksame Regelung führt dazu, dass der Mitarbeiter die Vergütung von Überstunden bzw. Mehrarbeit verlangen kann (BAG vom 22.2.2012, 5 AZR 765/10). Handelt es sich dagegen um Mitarbeiter, die Dienste höherer Art leisten, kann es eher zulässig sein, Überstunden nicht gesondert zu vergüten (BAG vom 17.8.2011. 5 AZR 406/10).